1.Vertragspartner;Geltungsbereich

  1. Vertragspartner ist das Tanzstudio Wacht  Inhaberin Bernadette Wacht-Herrmann  Ostallee 3-5   54290 Trier     (nachfolgend: Tanzstudio).

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle zwischen den Teilnehmern/Teilnehmerinnen (nachfolgend: Teilnehmer) und des Tanzstudios geschlossenen Verträge, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung erfolgt per E-Mail, per Post oder schriftlich vor Ortiz Tanzstudio- Die Abgabe der Anmeldung ist verbindlich u und bedarf keiner separaten Bestätigung.

(2) Die Anmeldung von Minderjährigen bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

3. Tanzunterricht

(1)Das Tanzstudio behält sich vor, Kurse auf Grund von zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder einen Wechsel des Tanzlehrers / der Tanzlehrerin vorzunehmen.

(2) An gesetzlichen Feiertagen sowie in den Schulferien findet kein Unterricht statt.

(3) Das Tanzstudio ist bei der Gestaltung des Unterrichts in tänzerischer, künstlerischer Sicht, frei.

(4) Zugunsten einer planmäßigen Durchführung des Unterrichts bittet das Tanzstudio um Pünktlichkeit.

(5) Ein Nachholen versäumter Unterrichtseinheiten in anderen als den gebuchten Tanzkursen des Tanzstudios ist lediglich nach Rücksprache mit der Leitung möglich.

(6) Das Tanzstudio garantiert den Teilnehmern von fortlaufenden Tanzkursen eine Mindestanzahl von 37 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr.

(8) Es wird klargestellt, dass der Teilnehmer weder ein Anrecht auf das Nachholenden von Tanzstunden noch auf eine Minderung des vereinbarten Entgeltes hat, wenn er den Unterricht nicht wahrnimmt und das Tanzstudio dies nicht zu vertreten hat.

4. Vergütung

(1) Sämtliche Vergütungen verstehen sich als Endpreise. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisangaben, die per mail oder Aushang abgerufen werden können.

(2) Die Nichtteilnahme am Tanzunterricht befreit nicht von der Vergütungspflicht, soweit nicht wichtige Gründe, wie z.B. schwere Krankheit des Teilnehmers, dies rechtfertigt.

(3) Die monatlichen Kurshonorare für fortlaufende Tanzkurse werden jeweils bis zum 05. eines Monats per Lastschrift vom Konto des Teilnehmers abgebucht.

(4) Gerät der Teilnehmer in Zahlungsverzug, so hat er die Rückbuchungs-Gebühren der Bank sowie 5,00 € Mahngebühr für die Erstellung eines Mahnschreibens an das Tanzstudio zu erstatten. Sonstige Ansprüche aufgrund des Verzuges bleiben unberührt.

(5) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder durch das Tanzstudio anerkannt wurden. Der Teilnehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5. Haftung

(1) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinal-Pflichten) sowie Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Tanzstudios ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Tanzstudio nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser Schaden einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Tanzstudios, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

6. Kündigung

 (1) Der Teilnahmevertrag in einem fortlaufenden Tanzkurs ist mit einer Frist von 3 Monaten kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform   . 

7. Film- und Fotoaufnahmen

(1) Es werden bei öffentlichen und nicht öffentlichen  Auftritten Film- und Fotoaufnahmen durch Pädagogen und den beauftragten Fotografen gemacht. Siehe Einverständniserklärung für Fotos, Whats Up ,soziale Medien bei Anmeldung

(2) Film- und Fotoaufnahmen in den Räumen des Tanzstudios dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung vom Tanzstudio angefertigt und genutzt werden.

8. Datenschutz

Die vom Mitglied angegebenen Daten dienen ausschließlich zur Nutzung der betriebsinternen Notwendigkeit und keinesfalls für werbetechnische Zwecke. Vielmehr können die Teilnehmer angeschrieben oder in dringenden Fällen gar angerufen werden. Weitere Informationen sind in der Datenschutzverordnung verankert.

9. Änderung dieser AGB

(1) Das Tanzstudio behält sich vor, die AGB für Teilnehmer der Fortlaufenden Tanzkurse zu ändern. Über diese Änderung wird das Tanzstudio den Teilnehmer spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten informieren.

(2) Widerspricht der Teilnehmer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 4 Wochen nach Empfang der Information über die Änderung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Das Tanzstudio wird auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.

10. Schlussbestimmungen 

(1)Änderungen dieser AGB oder Erklärungen nach diesen AGB gegenüber dem Vertragspartner bedürfen der Textform. Kündigungen bedürfen stets der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschuss des CISG (UN-Kaufrecht). Stand 1.09.2017.   Trier , 20.06.2018

Kindertanz, Ballett, Jazzdance | Tanzschule in Trier, Saarburg

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